Das Teledienstegesetz (TDG) ist seit Dezember
2001 in Kraft und verpflichtet alle Anbieter von Online-Informationsdiensten
zur Angabe von Pflichtinformationen.
Paragraph 6 TDG legt allen Betreibern von Onlinediensten
auf, aus Gründen besserer Transparenz und zum Schutze
der Verbraucher, die nachfolgenden Informationen zu veröffentlichen.